Was ist ein Entsorgungsfachbetrieb?
KvW-/AbfG § 52 Entsorgungsfachbetriebe / Entsorgergemeinschaften
(1) „Entsorgungsfachbetrieb ist, wer berechtigt ist, das Gütezeichen einer nach Abs. 3 anerkannten Entsorgergemeinschaft zu führen oder einen Überwachungsantrag auf einer technischen Überwachungsorganisation abgeschlossen hat, der eine mindestens einjährige Überprüfung einschließt.
Überwachungsverträge bedürfen der Zustimmung der für die Abfallwirtschaft zuständigen Behörde; die Zustimmung kann auch allgemein erteilt werden.“